Freiwilliges Soziales Jahr

Das FSJ bietet die Chance, vor Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums einen Einblick in soziale und pflegerische Berufe zu erhalten und sich unter Anleitung von Fachkräften darin zu erproben. Neben den sozialen und pflegerischen Bereichen gibt es in Sachsen das FSJ Kultur, das FSJ Denkmalpflege, das FSJ Sport, das FSJ Politik und das FSJ Pädagogik.

FSJ in Sachsen

Schön, dass du dich für ein FSJ in Sachsen interessierst. Wir haben nachfolgend die allgemeinen Rahmenbedingungen für Interessenten zusammengestellt. Für die Suche nach einer konkreten Einsatzstelle gibt es unseren Freiwilligenlotsen. Dort kannst du, sortiert nach Tätigkeitsfeldern und Regionen, die Kontaktdaten der Träger des FSJ finden. Diese bieten dann Gespräche, Insidertipps und das Rundum-sorglos-Paket beim Start in einen Freiwilligendienst.

Häufig gestellte Fragen rund um das FSJ

Das FSJ ist offen für alle Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht absolviert haben und zum FSJ-Beginn nicht älter als 26 Jahre sind. Es beginnt in der Regel am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres.

Der freiwillige Dienst wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohl-orientierten Einrichtungen geleistet. Dies sind insbesondere Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendhilfe oder der Gesundheitspflege. Im Rahmen spezieller FSJ-Projekte kann der freiwillige Dienst auch in den Bereichen Kultur, Denkmalpflege, Politik, Sport oder Pädagogik geleistet werden.

In folgenden Aufgabenbereichen ist ein Einsatz möglich:

  • Altenhilfe
  • Behindertenhilfe
  • Denkmalpflege
  • Gesundheitswesen
  • Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
  • Kindertageseinrichtungen
  • Kultureinrichtungen
  • Politik
  • Schule
  • Soziale Beratung und Hilfe
  • Sport

Außerdem nehmen die FSJler insgesamt 25 Tage an den FSJ-Seminaren oder einzelnen Bildungstagen ihrer Träger teil. Diese Seminare oder Bildungstage sind Pflichtprogramm im FSJ. Die Teilnehmer sollen an der Gestaltung der Seminare mitwirken.

  • Jeder Freiwillige erhält ein monatliches Taschengeld von mindestens 150 EUR. Sofern Unterkunft und Verpflegung nicht kostenlos gewährt werden, erhalten Freiwillige ein Taschengeld von mindestens 300 €. Wird nur Unterkunft oder nur Verpflegung kostenlos gewährt, erhalten Freiwillige ein Taschengeld von mindestens 200 €.
  • Sie sind vollständig sozial abgesichert, d.h. die Träger sorgen für die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
  • Sie sind über die Träger unfallversichert.
  • Die Eltern der FSJler erhalten auf Antrag (weiterhin) Kindergeld.
  • FSJler können Ermäßigungen auf Zeitkarten der Verkehrsverbünde erhalten.
  • Sie können bei den Kommunen Unterstützung für Wohnkosten beantragen, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen.
  • Sie erhalten weiterhin Halb- und Waisenrenten.
  • Ihnen steht Urlaub innerhalb des Freiwilligenjahres zu, dieser darf nicht während der Seminarzeiten genommen werden. Die Anzahl der Urlaubstage ist abhängig von den trägerspezifischen Regelungen.
  • Den Freiwilligen steht in ihren Einsatzstellen eine Betreuerin oder ein Betreuer und beim Träger eine pädagogische Begleiterin oder ein Begleiter zur Seite.
  • Die Ableistung eines FSJ kann die Chancen auf einen Ausbildungsplatz erhöhen, weil man wichtige praktische Erfahrungen mitbringt.
  • In sozialen Berufen und Studienrichtungen kann ein FSJ als Vorpraktikum anerkannt werden.
  • Ein FSJ zählt an bundesdeutschen Hochschulen wie zwei Wartesemester.
  • Eine Studienplatzzulassung bleibt für die Zeit eines FSJ gültig.
  • Jeder FSJler erhält am Ende des FSJ ein Zertifikat und mindestens eine Beurteilung.

Der Freiwilligenlotse bietet einen Überblick über die FSJ-Stellen in Sachsen. Auf den Seiten der FSJ-Träger findet ihr weiterführende Informationen.

Wenn du ein geeignetes Tätigkeitsfeld bei einem Träger gefunden hast, reicht ein Anruf oder eine E-Mail bei diesem Träger. Die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter helfen dir dann gern weiter.

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