Freiwilligendienste

Auf dieser Seite stellen wir die unterschiedlichen Formate vor. Unter den Menüpunkten FSJ, FÖJ und FdaG sind die Rahmenbedingungen und die aktiven Träger aufgelistet. Bei Interesse an einem konkreten Freiwilligendienst findest Du die Einsatzmöglichkeiten in Sachsen direkt in unserem Freiwilligenlotsen.

Weitere Möglichkeiten für ein freiwilliges Engagement

Die Vielfalt und Anzahl der Möglichkeiten, sich mithilfe eines Internationalen Freiwilligendienstes im Ausland zu engagieren, sind in den letzten Jahrzehnten stetig gewachsen.

Während eines internationalen Freiwilligendienstes engagieren sich junge Menschen in sozialen, caritativen, kulturellen oder ökologischen Einrichtungen auf der ganzen Welt und können so praktische und interkulturelle Erfahrungen verknüpfen. Wesentlich bei einem geregelten Freiwilligendienst ist die fachliche und pädagogische Begleitung der jungen Freiwilligen in der Vorbereitung auf den Auslandsdienst und vor Ort.

Die Internationalen Freiwilligendienste bieten eine breite Vielfalt. Die bekannten Dienste sind Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr im Ausland (FSJ im Ausland) sowie Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD) mit weltweiter Entsendung, Europäisches Solidaritätskorps in Europa, weltwärts in Entwicklungsländern und kulturweit in kulturellen Einrichtungen weltweit.

Auslandsdienste sind für Jugendliche im Alter von 18 bis 26 Jahre offen (in Ausnahmefällen auch 16 bis 30 Jahre), die Grenzen im wahrsten Sinne des Wortes überschreiten, Sprachkenntnisse erweitern oder erlernen, sich engagieren und interkulturelle Kompetenz erwerben wollen.

Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz.

Einsatzstellen werden von gemeinwohlorientierten Einrichtungen angeboten. Dazu zählen Mitgliedseinrichtungen der Wohlfahrtsverbände, aber auch nichtverbandsgebundene Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kinderheime, Kindertagesstätten, Schulen, Jugendeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Erholungsheime, Mehrgenerationenhäuser, Selbsthilfegruppen, Sportvereine, Museen, Kultureinrichtungen, Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes, Träger ökologischer Projekte und Kommunen.

Der BFD wird in bundeseigener Verwaltung ausgeführt. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist mit der Durchführung beauftragt. Das BAFzA ist Vertragspartner der Freiwilligen und außerdem mit der Anerkennung von Einsatzstellen, der Administration und der Klärung von Umsetzungsfragen betraut.