In der Präambel der VwV heißt es: "Freiwilligendienste sind eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements. Sie fördern die Möglichkeit und die Bereitschaft der Menschen zu gesellschaftlichem Engagement. Sie dienen der im weitesten Sinne sozialen und ökologischen Bildung, der beruflichen Orientierung, der Stärkung sozialen Handelns und der Bereitschaft, Verantwortung für das Gemeinwohl zu übernehmen. Sie sollen zu dauerhaftem ehrenamtlichen Engagement anregen."
Die neue Verwaltungsvorschrift regelt die Durchführung des FSJ, des FÖJ, des FdaG und die Zusammenarbeit mit der Fachstelle Freiwilligendienste in Sachsen.
Hier die VWV-Freiwilligendienste zum download.