Befreiung Rundfunkgebühr nur im Ausnahmefall möglich , Aktuelles für Freiwillige

Auf eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung, ob für Freiwilligendienstleistende (FÖJ/ FSJ/ BFD) die Möglichkeit einer GEZ-Gebührenbefreiung besteht, lautet die Antwort:

"Grundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrages ist der - in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fallende - Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Befreiungstatbestände sind dabei in § 4 dieses Vertrages geregelt. Danach ist - wie auch schon nach der vorherigen Regelung zum Rundfunkgebührenrecht - keine grundsätzliche Befreiung von der Rundfunkgebühr für Personen vorgesehen, die einen Freiwilligendienst leisten.

Unbeschadet der Regelbefreiungstatbestände nach § 4 Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt allerdings in besonderen Härtefällen gemäß § 4 Absatz 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien."

Diese Möglichkeit besteht, wenn das Einkommen für den Regelbedarf (SGB II, SGB XII) und die Miete und Heizkosten (und ggf. Warmwasserpauschale) reicht, nicht aber auch noch für 17,89 €/Monat Rundfunkbeitrag. Diese Befreiung muss bei der GEZ (jetzt ARD ZDF Deutschlandradio) beantragt werden. Die GEZ (jetzt ARD ZDF Deutschlandradio) verlangt als Nachweis über die geringen Einkünfte eine Bescheinigung der zuständigen Sozialleistungsbehörde.

Das Formular kann auch online ausgefüllt und dann ausgedruckt werden. Es ist zu finden unter https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/antrag_auf_befreiung/

Erfahrungsberichte von Freiwilligen liegen uns noch nicht vor.