DSCF5017Seit 2014 ist in der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur „Durchführung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen“ (VWV-FwS) die Betiligung und Mitbestimmung der FSJler und FÖJler in ihren Freiwilligendienste festgeschrieben. Für das FSJ ist das so geregelt:

Jede Seminargruppe wählt in ihrem Einführungsseminar einen Seminargruppensprecher, der einen zusätzlichen Ansprechpartner und Interessenvertreter für die Freiwilligen gegenüber ihrem Träger bildet.

Zur Vernetzung der Gruppensprecher findet einmal im Jahr im November das Gruppensprechertreffen statt. Dort werden auch die acht Landessprecher gewählt, die die FSJler gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz und dem Zusammenschluss der sächsischen Träger, der „Landesarbeitsgemeinschaft für Freiwilligendienste in Sachsen“ (LAG), vertritt. Unterstützt werden sie dabei von der Fachstelle Freiwilligendienste, die auch das Gruppensprechertreffen organisiert.

Landessprecher, Gruppensprecher und „normale“ FSJler bilden zusammen ein Netz von 1800 Freiwilligen in Sachsen, die zusammen Aktionen starten, sich am Landesaktionstag beteiligen und politisch tätig werden können. Dabei ist das Engagement nicht nur auf die Sprecher begrenzt, vielmehr hat jeder die Chance sich in der Arbeit einzubringen und aktiv zu werden.

 

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Das Sprechersystem in Sachsen

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