Freiwilligendienst aller Generationen

Der Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG) richtet sich an Menschen ab 18 Jahre. Er bietet Impulse zur Orientierung in Lebensübergängen und zum Ausprobieren neuer Tätigkeitsfelder in den unterschiedlichsten sozialen, kulturellen und ökologischen Bereichen. Durch seine zeitliche Flexibilität ermöglicht er eine Anpassung an die persönliche Lebenssituation und somit die Gestaltung eines individuellen Engagements.

FdaG in Sachsen

Schön, dass Sie sich für den Freiwilligendienst aller Generationen in Sachsen interessieren. Wir haben nachfolgend die allgemeinen Rahmenbedingungen für Interessenten zusammengestellt. Für die Suche nach einer konkreten Einsatzstelle gibt es unseren Freiwilligenlotsen. Dort können Sie, sortiert nach Tätigkeitsfeldern und Regionen, die Kontaktdaten der Träger des FdaG finden. Diese bieten dann Beratung, Gespräche und konkrete Hinweise für den Start in den Freiwilligendienst an.

Häufig gestellte Fragen rund um das FdaG

Der FdaG Sachsen richtet sich an Menschen ab 18 Jahre, die die Schulpflicht und, im Unterschied zum FSJ, auch die Berufsschulpflicht erfüllt haben. Insbesondere richtet er sich an Menschen in persönlichen oder beruflichen Übergangsituationen. Dies kann z.B. Zeiten der Arbeitslosigkeit nach einer Ausbildung oder zum Ende des Berufslebens betreffen. Der Start des FdaG Sachsen kann – nach den Möglichkeiten der Beteiligten – zu jedem Zeitpunkt erfolgen.

Der freiwillige Dienst wird in gemeinwohlorientierten Einrichtungen und Projekten in Sachsen geleistet. Diese haben ihren Schwerpunkt insbesondere in sozialen, kulturellen oder ökologischen Arbeitsfeldern.

Die wöchentliche Dienstzeit beträgt mindestens 8 und maximal 20 Stunden pro Woche. Sie wird zwischen den Beteiligten einvernehmlich festgelegt und kann dementsprechend im Rahmen der o.g. Vorgaben jederzeit verändert werden. Wann und in welchem Rhythmus das im Vertrag vereinbarte Stundenkontingent abgeleistet wird, kann zwischen Einsatzstelle und Freiwilligem ausgehandelt werden.

In folgenden Aufgabenbereichen ist ein Einsatz möglich:

  • Krankenhäuser,
  • Einrichtungen für behinderte oder psychisch kranke Menschen,
  • Begegnungsstätten oder Pflegeheime,
  • Familienzentren,
  • Kindertagesstätten,
  • kulturelle oder Bildungseinrichtungen,
  • Kirchgemeinden,
  • Umweltschutzverbände,
  • Projekte für Erwerbslose oder Migranten
  • und anderes mehr.

Während des Freiwilligendienstes haben Sie einen Rechtsanspruch auf 60 Stunden Qualifizierungsangebote (Fort- und Weiterbildung) pro Jahr.

  • Ein FdaG ist unentgeltlich, er gilt nicht als Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit. Sie erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung. Bei einem Einsatz von wöchentlich 20 Stunden gelten 150 Euro im Monat als Orientierungsgröße. Bei einem geringeren Stundenanteil reduziert sich die Aufwandsentschädigung entsprechend.
  • Erwerbslose Freiwillige, die Leistungen nach SGB II oder III beziehen, müssen die Agentur für Arbeit bzw. ihre ARGE über die Aufnahme ihrer Freiwilligentätigkeit ab 15 Wochenstunden informieren und weiterhin Eigenbemühungen zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nachweisen. Die Aufwandspauschalen im FdaG Sachsen sind kein Einkommen und bleiben bei ALG l und ALG ll anrechnungsfrei.
  • Für die Freiwilligen besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.
  • Die Eltern erhalten auf Antrag bei Freiwilligen unter 27 Jahren (weiterhin) Kindergeld.
  • Da ein FdaG nicht in den Bereich des Arbeitsrechts fällt, gibt es für Freiwillige keinen formalen Anspruch auf Urlaub. Sie haben jedoch selbstverständlich einen Anspruch auf freie Zeit, die abhängig von der geleisteten Stunden ist.
  • Die Seminarzeit wird auf die wöchentliche Einsatzzeit angerechnet. Die Fahrtkosten zum Veranstaltungsort werden erstattet.
  • Den Freiwilligen steht in ihren Einsatzstellen eine Betreuerin oder ein Betreuer und beim Träger eine pädagogische Begleiterin oder ein Begleiter zur Seite.
  • Die freiwillige Tätigkeit vermittelt Kompetenzen und Kontakte für das weitere Leben. Sie ermöglicht, praktische Erfahrungen zu sammeln und sich beruflich zu orientieren.
  • Am Ende der Einsatzzeit erhält jeder Freiwillige eine Bescheinigung (ggf. auf Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis) über die Arbeit in der Einsatzstelle.

Der Freiwilligenlotse bietet einen Überblick über die FdaG-Stellen in Sachsen.

Durch die regionale Zuständigkeit der fünf Träger können Sie auch direkt den in Ihrer Region tätigen Träger kontaktieren. Auf den Internetseiten der FdaG-Träger finden Sie weiterführende Informationen. Die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter helfen Ihnen dann gern weiter.

FdaG-Träger in Sachsen