"Webinar" und der Markenschutz

In den letzten Wochen wurde häufig vor Abmahnungen gewarnt, wenn der Begriff "Webinar" verwendet wird.

Auf der Facebook-Seite der “Jun Rechtsanwälte – Kanzlei für IT- und Wirtschaftsrecht” findet sich eine Erklärung seitens des Markeninhabers Marc Keller, dass bei Verwendung des Begriffes "Webinar" für Online-Seminare kein Markenverstoß vorliegt, da “… die Markenbezeichnung WEBINAR® … keinesfalls gleichbedeutend mit dem Begriff ”Webinar” oder sonstigen begrifflichen Abwandlungen.” ist.

Gleichzeitig wird vor falschen Abmahnungen gewarnt, da diese weder vom Markeninhaber noch von den Lizenznehmern beauftragt würden.