Teilzeitregelung in den Jugendfreiwilligendiensten , Aktuelles für Träger

Damit die Jugendfreiwilligendienste inklusiver werden können, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen ab sofort die Möglichkeit, diese in Teilzeit zu absolvieren. Dies trifft insbesondere auf Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Menschen, die Integrationskurse besuchen oder Menschen, die Kinder und Angehörige betreuen zu. Ein Einsatz in Teilzeit erfolgt im Rahmen einer Einzelfallprüfung durch den jeweiligen Träger und in Abstimmung mit der Einsatzstelle.

Einblick in die Änderungen sowie in Infoschreiben des BMFSFJ können Sie auf dieser Seite unter dem Punkt Gesetze/Richtlinien/Verwaltungsvorschriften nehmen.