Steuerfreiheit für alle Freiwilligendienste durchgesetzt , Aktuelles für FreiwilligeAktuelles für Träger

Am 25.10.2012 hat der Deutsche Bundestag das Jahressteuergesetz (JStG) 2013 verabschiedet. Es wurde beschlossen, dassdas Taschengeld beim Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienst und anderen zivilen Freiwilligendiensten steuerfrei gestellt wird.

Der jugendpolitische Sprecher und Experte für Freiwilligendienste der FDP Bundestagsfraktion, Florian Bernschneider teil in seiner Pressemitteilung mit: "Es war schlicht nicht nachvollziehbar, dass der Bundesfinanzminister zwar das Taschengeld der Bundesfreiwilligendienstleistenden steuerlich freistellen wollte, aber für die klassischen Jugendfreiwilligendienste (FSJ und FÖJ) weiterhin eine Steuerpflicht vorsah. Da die Einkommen der Freiwilligen ohnehin im Regelfall innerhalb der Steuerfreibeträge liegen, hätten die durch die Steuerpflicht zu erwartenden minimalen Mehreinnahmen die Kosten des bürokratischen Mehraufwandes keinesfalls aufgewogen. Viel wichtiger ist aber, dass mit dieser Änderung der Eindruck vom Tisch ist, der Staat wolle am gemeinnützigen Engagement seiner Bürger steuerlich mitverdienen."