Sozialleistungen für Freiwillige

Der Vertrag für den Freiwilligendienst ist in der Tasche. Aber wie sieht es mit der finanziellen Unterstützung aus? Im Freiwilligendienst gibt es kein Gehalt, sondern ein monatliches Taschengeld. Dieses deckt oft nicht alle Kosten für Leben und Unterkunft ab, insbesondere wenn der/die Freiwillige nicht mehr bei den Eltern wohnst. Daher empfiehlt es sich zu prüfen, ob für die Zeit Freiwilligendienstes ein Anspruch auf Bürgergeld oder Wohngeld besteht. Ob ein Anspruch besteht, lässt sich nicht pauschal beantworten, denn es kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an. 

Der grundlegende Unterschied zwischen Bürger- und Wohngeld:

• Bürgergeld dient zur Sicherung des Lebensunterhalts.
• Bei Wohngeld wird hingegen davon ausgegangen, dass der Lebensunterhalt bereits gesichert ist.

Die Fachstelle Freiwilligendienste Sachsen hat zu diesen und weiteren möglichen staatlichen Leistungen einen aktuellen, zusammenfassenden Überblick erstellt. Dieser befindet sich hier.

Die Fachstelle Freiwilligendienste weist darauf hin, dass diese Informationen keine verbindliche Rechtsberatung darstellen und demzufolge keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen werden kann.