Ab 03. Juni 2020: Weitere Lockerungen der Beschränkungen

Die Sächsische Staatsregierung hat am 03. Juni 2020 weitere Lockerungen bestehender Coronabeschränkungen beschlossen. Die Lockerungen setzen die Einhaltung hygienischer Auflagen bzw. genehmigungspflichtiger Hygienekonzepte voraus. Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 29. Juni 2020.

Die neue Corona-Schutz-Verordnung sowie weitere Informationen erhalten Sie auf https://www.coronavirus.sachsen.de/.

Weitere Informationen zur Corona-Situation finden Sie auf unserer Homepage.